Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Grundstücksmakler Klaus Hinrich Heins, Rockstedter Straße 2, 27446 Selsingen

Stand: 06.10.2014

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch mich nachgewiesene Gelegenheiten zum Abschluss eines Immobiliengeschäftes (Verkäufe/Ankäufe sowie Verpachtungen/Anpachtungen und Vermietungen/Anmietungen). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen meines Kunden haben keine Gültigkeit. Einzelvertraglich vereinbarte Vertragsbedingungen gehen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

§ 2 Abschluss des Maklervertrages

Mit einem Objektangebot von mir biete ich Ihnen gleichzeitig dieses Objekt sowie meine Dienste als Makler an. Sie nehmen dieses Angebot an, wenn Sie einen schriftlichen oder mündlichen Maklervertrag mit mir abschließen, spätestens aber, wenn Sie aufgrund meines Nachweises einen Vertrag über ein von mir nachgewiesenes Objekt abschließen. Der Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie sich über das Objekt informieren, Sie von der Provisionspflicht wissen und meine Dienste (z.B. Exposé) in Anspruch nehmen.

 

§ 3 Doppeltätigkeit

Sie sind damit einverstanden, dass ich auch für Ihren Vertragspartner tätig werde.

 

§ 4 Angebotsangaben

Meine Objektinformationen, die ich Ihnen zur Verfügung stelle, stammen vom Verkäufer, vom Verpächter, vom Vermieter oder einem von diesem beauftragten Dritten. Ich habe diese nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Ich kann daher keine Haftung dafür übernehmen, dass die von mir weitergeleiteten Objektinformationen richtig und vollständig sind.

 

§ 5 Vertraulichkeit meiner Unterlagen

Unterlagen und sonstige Objektinformationen, die Sie von mir erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt. Verstoßen Sie hiergegen und kommt aufgrund der unbefugt weitergegebenen Unterlagen oder Informationen ein Vertrag über ein von mir nachgewiesenes Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, mir diejenige Provision zu bezahlen, die Sie geschuldet hätten, wenn Sie selbst diesen Vertrag über das Objekt geschlossen hätten.

 

§ 6 Vorkenntnis / Angebote Dritter

Ist Ihnen ein von mir nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, mir diesen Umstand sowie Ihre Informationsquelle innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.

Wird Ihnen ein von mir nachgewiesenes Objekt von einem Dritten nochmals angeboten, empfehle ich Ihnen in Ihrem eigenen Interesse, die Dienste dieses Dritten abzulehnen, um eine doppelte Provisionspflicht zu vermeiden. Ein solches Zweitangebot unterbricht den Ursachenzusammenhang zwischen meinem Objektnachweis und dem Vertragsschluss nicht.

 

§ 7 Provision

Die Provision für einen Grundstückskauf- oder -verkauf beträgt 5,95 % inkl. 19 % MwSt. des Kaufpreises samt den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen sowie dem Zubehör und einem etwa mitveräußerten Inventar. Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrages.

Die Provision für einen Pachtvertrag beträgt jährlich wiederkehrend 5,95 % inkl. 19 % MwSt. der Jahrespacht samt den vom Pächter übernommenen sonstigen Leistungen. Der Jahrespachtpreis ist auch dann maßgeblich, wenn er anteilig auf mitverpachtetes Inventar entfällt. Die Provision ist fällig, wenn die Pacht jährlich fällig ist, am jeweiligen jährlichen Fälligkeitstag der Pacht. Ist diese nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen, ist die Jahresprovision zur Mitte des jeweiligen Pachtjahres fällig.

Die Provision bei gewerblicher Vermietung beträgt das 2,38-fache der Monatskaltmiete inkl. 19 % MwSt.

Die Provision ist fällig an dem Tag, an dem die erste Miete fällig ist.

Die Provision ist nach Fälligkeit ab dem darauf folgenden Tag mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen.

Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt oder der Vertrag zu anderen als den von mir angebotenen Konditionen zustande kommt.

 

§ 8 Information über einen zustande gekommenen Vertrag

Schließen Sie über ein von mir nachgewiesenes Objekt einen Vertrag ab, sind Sie verpflichtet, mich hierüber unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, zu informieren und mir die Vertragsbedingungen zu benennen.

 

§ 9 Haftung

Für Schäden des Kunden hafte ich nur, sofern ich diese grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt habe. Dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung von Leben und Gesundheit des Kunden oder für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Sofern Sie Kaufmann sind, ist der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Maklervertrag Selsingen und der Gerichtsstand ist Bremervörde.

Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Sie verpflichten sich mir gegenüber und ich verpflichte mich Ihnen gegenüber, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Ziel wirtschaftlich am nächsten kommt.

Save
Cookie-Benutzereinstellungen
Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website machen. Wenn Sie die Verwendung von Cookies ablehnen, funktioniert diese Website möglicherweise nicht wie erwartet.
Alle Akzeptieren
Alle Ablehnen
Datenschutzerklärung
Funktionale
Funktionale Cookies sind solche, die zwingend erforderlich sind, um wesentliche Funktionen der Website zu gewährleisten. Ohne diese kann die Website nicht wie beabsichtigt genutzt werden. Sie gewähren u. a. die Funktionalität bei einem Seitenwechsel von http zu https und damit das Einhalten von erhöhten Sicherheitsanforderungen. Diese Cookies sammeln anonymisierte Informationen (es kann daher kein Bezug zu Ihrer Person hergestellt werden) und können Ihre Bewegungen auf anderen Websites nicht verfolgen. Sie werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert und gehören somit zu den Session-Cookies. Ihre Zustimmung zur Nutzung dieser Cookies ist nicht erforderlich.